Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt.

Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt. © ADFC | Philipp-Janssen

Rahmencodierung

Codierung gegen Fahrradklau

Durch eine Rahmencodierung lässt sich ein Rad jederzeit zweifelsfrei seinem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen - ohne Datenbankabfrage. Deshalb ist dieser individuelle Code das beste Mittel, um Fahrraddiebe abzuschrecken.

Warum ist Codieren wichtig?

Die Rahmennummer alleine reicht zur eindeutigen Identifizierung des Rades nicht aus, weil jeder Hersteller seine eigenen Rahmennummern vergibt und diese deshalb auch mehrfach vorkommen können. Zudem befinden sich die Rahmennummern an versteckten Stellen, wo sie von Dieben unauffällig herausgeschliffen oder manipuliert werden können. Bei neueren Fahrrädern ist die Rahmennummer manchmal sogar nur  auf einem Aufkleber vermerkt. Uncodierte Fundräder können deshalb nur zu einem Bruchteil dem Eigentümer zugeordnet werden und landen häufig in einer Versteigerung.

Der Nutzen der Radkodierung ist schwer in Zahlen zu fassen. Schätzungen sprechen von bis zu vierfach erhöhten Aufklärungszahlen. Laut Aussagen des ADFC Dortmund ist in den Bezirken, in denen Codieraktionen stattfinden, die Aufkärungsquote um 30% gestiegen und die Diebstahlsrate um 30% gesunken. Angesichts dieser Einschätzungen wünscht der ADFC des Kreises eine Intensivierung der Fahrradcodierungen im Kreisgebiet.

Wie funktioniert die Codierung?

Nahezu jedes Fahrrad mit Stahl- oder Alurahmen kann codiert werden. Der Code wird mit einem speziellen Gerät am oberen Sattelrohr eingraviert oder eingestanzt. An dieser Stelle ist der Rahmen besonders stabil und eine Codierung ist absolut unbedenklich. Bei Pedelecs kann zusätzlich der Akku codiert werden, was potenzielle Akku-Diebe abschrecken kann.

Zum Schutz gegen Korrosion wird die codierte Stelle mit einem transparenten Aufkleber geschützt, der gleichzeitig deutlich sichtbar signalisiert, dass dieses Rad zweifelsfrei dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden kann.

Der Code setzt zusammen sich aus dem Autokennzeichen und dem Gemeindecode des Ortes, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümerinitialen, ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung.

Codiertermine in Münster

Jeden 2. Samstag im Monat wird von 10.00 - 12.30 Uhr codiert. Sie müssen sich im Voraus dazu anmelden und einen festen Termin vereinbaren.

Bei größerer Nachfrage werden auch Sondertermine vergeben.

Sie benötigen folgende Unterlagen: 

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass  
  2. Den Kaufbeleg. Falls nicht vorhanden, unterschreiben Sie mit dem Codierauftrag auch eine Eigentumserklärung
  3. Rahmennummer. Sie helfen uns, wenn sie wissen, ob ihr Fahrradrahmen mit einer Rahmennummer versehen ist und wo diese Nummer eingeprägt wurde.

Bitte füllen Sie den Codierauftrag aus und bringen Sie die Ausdrucke zur Codierung mit.

Codierauftrag ausfüllen

Haben Sie keine Möglichkeit, den Auftrag auszudrucken, können wir den Codierauftrag für Sie am Computer ausfüllen; Sie erhalten ein Exemplar für Ihre Unterlagen.

Die Prägung des Codes erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs. Bitte entfernen Sie hinderliche Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen in diesem Bereich; wenn Pitlock-gesichert, bitte Schlüssel nicht vergessen.

Die Kosten betragen 15,- € (ADFC-Mitglieder 10,- €) für die Rahmencodierung und zusätzlich 5,- € wenn bei einem Pedelec der Akku mitcodiert werden soll. Diese Gebühr kommt der Verkehrssicherheitsarbeit des ADFC zugute.

Codierung nur mit vorheriger Terminvereinbarung

 

Was tun mit codiertem Fahrrad bei Kauf oder Verkauf?

Alte Codenummern nicht entfernen!

Beim Verkauf von gebrauchten Fahrrädern sollten Sie einen Kaufvertrag abschließen. Darauf sollten die Adressen von Käufer und Verkäufer sowie eine Beschreibung des Rades mit Rahmennummer vermerkt werden. Zusätzlich sollte die individuelle Codenummer eingetragen werden.

Bei den Gebrauchtradmärkten des ADFC erhalten Sie einen entsprechenden Vertragsvordruck, den Sie ausfüllen können. Damit ist die Eigentumslage zweifelsfrei belegt. Den Vertragsvordruck können Sie auch hier herunterladen.

Sie können Ihre Neuerwerbung auch zusätzlich mit Ihrer eigenen persönlichen Codenummer versehen lassen. Der alte Code sollte jedoch nie entfernt werden, da die entstehenden Spuren den Verdacht des Diebstahls aufkommen lassen.

Im Falle eines Falles ist es für die Polizei kein Problem, wenn ein Fahrrad mehrere Codierungen aufweist - die Codenummer enthält u.a. auch die Jahreszahl, damit ist klar, welcher Code der aktuell gültige ist.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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